Die Löhne flossen somit bereits ab Oktober 2015 sehr unregelmässig und teilweise gar nicht. Der Beschwerdeführer erhielt nur Akontozahlungen in Höhe von insgesamt Fr. 105’466.00 brutto anstelle der für die Zeit von Mai 2015 bis Dezember 2017 geschuldeten Summe von Fr. 195’300.00. Trotz Teilzahlungen häuften sich die Lohnschulden unbestrittenermassen bereits bis Ende 2016 auf Fr. 51’782.00 an, bezahlt wurden lediglich Fr.