Er habe während dieses Zeitraums in direktem Kontakt mit diesen gestanden, um sich nicht vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin vertrösten zu lassen, sondern einen effektiven Eindruck zu erlangen, ob es die Bereitschaft der bestehenden Investoren, die in der Vergangenheit bereits erhebliche Geldmittel in das Unternehmen eingebracht hätten, gebe, an dem Unternehmen weiter dranzubleiben. Es sei stossend, dem Beschwerdeführer Naivität vorzuhalten und auf dem Fehlen einer schriftlichen Mahnung zu insistieren, wenn er in Wirklichkeit viel weitergegangen sei, um seinen