1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er habe zu jeder Zeit darauf bestanden, dass geschuldeter Lohn chronologisch zurückbezahlt werde und ausbleibender Lohn akribisch in den Unterlagen festgehalten werde. Die Arbeitgeberin habe in der Auflistung der Lohnschulden gegenüber dem Beschwerdeführer vom 18. März 2018 detailliert erläutert, wieviel Lohn sie dem Beschwerdeführer noch schulde und in welcher Form dieser zukünftig bezahlt werde. Dieses Dokument sei nur erstellt worden, weil der Beschwerdeführer permanent hohen Druck auf seine Arbeitgeberin ausgeübt habe.