7. Am 1. Februar 2019 erhob der Rechtsvertreter von A. (folgend: Beschwerdeführer) beim Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Abteilung Verwaltungsgericht, Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Arbeitslosenkasse des Kantons Appenzell I.Rh. (folgend: Beschwerdegegnerin) vom 17. Dezember 2018 und stellte das Rechtsbegehren, der Einspracheentscheid sei aufzuheben und dem Antrag des Beschwerdeführers auf Ausrichtung der Insolvenzentschädigung sei zu entsprechen. (…) III.