A. habe es unterlassen, die Arbeitgeberin schriftlich zu mahnen. In den Unterlagen würden sich im Mail vom 21. März 2018 erstmals eine konkrete Aufforderung, die ausstehenden Löhne zu bezahlen, finden. Seinen Lohn habe er seit März 2016 nicht mehr oder nicht vollständig erhalten. Es handle sich zweifellos um eine erhebliche, langandauernde Nichtbezahlung des Lohns. A. habe sich mit vagen Angaben über angebliche potentielle Investoren zufriedengegeben und weiter zugewartet. Das lange Zuwarten sei aus objektiver Sicht nicht verständlich.