In Appenzell Innerrhoden und insbesondere auch im Bezirk Rüte sei zum Zeitpunkt der Ortsplanungsrevision Bauland knapp zur Verfügung gestanden. Überdies sei der Kläger auch durch das Verhalten des Bezirks Rüte in seiner Wahrnehmung, dass sich sein ganzes Grundstück Parzelle Nr. y in der Bauzone befinde, belassen worden und hätte auch nichts anders merken müssen, denn der Bezirk habe das gesamte Grundstück nach wie vor als Bauland besteuert. Werde einer Privatperson durch eine materielle Enteignung direkt in ihre Vermögenswerte eingegriffen, sei eine persönliche Anzeigepflicht im kantonalen Baugesetz nicht vorgeschrieben.