Der Zonenplan des Bezirks Rüte, mit welchem ein Teil des Grundstücks des Klägers von der Wohn- und Gewerbezone in die Landwirtschaftszone umgezont wurde, wurde folglich am 11. August 2008 für jedermann verbindlich bzw. rechtskräftig (Art. 26 Abs. 3 RPG; Art. 31 Abs. 2 aBauG).