Schliesslich genehmigte die Standeskommission den Zonenplan am 11. August 2008 (Art. 29 Abs. 1 aBauG), womit dieser und die damit einhergehenden Eigen-tumsbe- schränkungen in Kraft trat, und der Bezirksrat Rüte teilte im Appenzeller Volksfreund vom 25. Oktober 2008 amtlich mit, dass der Zonenplan von der Standeskommission genehmigt worden sei. Damit wurde das Zonenplan-Revisionsverfahren abgeschlossen.