30 Abs. 2 aBauG). Damit wurde die Publizität der Pläne (Art. 4 Abs. 3 RPG) auch für den Kläger sichergestellt und dessen Wahrnehmung der Rechtsmittel ermöglicht. An der Bezirksgemeinde vom 4. Mai 2008 wurde den Stimmbürgern das Wort (und somit das rechtliche Gehör) erteilt, an welcher der Zonenplan einstimmig angenommen wurde (Art. 29 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 4 aBauG). Schliesslich genehmigte die Standeskommission den Zonenplan am 11. August 2008 (Art.