5. Der Rechtsvertreter des Beklagten reichte am 30. Oktober 2018 die Klageantwort ein, beantragte die Klageabweisung und stellte den prozessualen Antrag, das Verfahren sei auf die Frage der Verjährung zu beschränken. 6. Mit prozessleitender Verfügung vom 31. Oktober 2018 wurde dem prozessualen Antrag des Beklagten entsprochen und das Verfahren wurde im Sinne von Art. 30 Abs. 2 VerwGG i.V.m. Art. 125 lit. a ZPO auf die Frage der Verjährung beschränkt. Zudem wurde ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet. (…) II.