4. Am 10. August 2018 reichte der Rechtsvertreter von A. (folgend: Kläger) beim Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, Klage gegen den Bezirk Rüte (folgend: Beklagter) ein und stellte das Rechtsbegehren, der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger einen nach Abschluss des Beweisverfahrens zu beziffernden Betrag, mindestens aber Fr. 500’000.00 nebst Zins zu 5% seit 20. Mai 2017 zu bezahlen. 21 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang