Mit dieser Zonenplanrevision wurde der südliche Teil (ca. 2’300m2) des sich im Eigentum von A. befindenden Grundstücks Nr. y von der Wohn- und Gewerbezone in die Landwirtschaftszone umgezont. 2. Mit Schreiben vom 20. Mai 2017 ersuchte A. den Bezirk Rüte sinngemäss, die ganze Parzelle Nr. y wieder in die Wohn- und Gewerbezone umzuzonen oder ihm eine Entschädigung von mindestens Fr. 500’000.00 zu bezahlen. 3. Der Bezirksrat Rüte teilte A. mit Schreiben vom 3. Juli 2017 mit, dass die Umzonung der Parzelle Nr. y mit der Überarbeitung der Zonenplanung in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgt sei, wobei die rechtlichen Vorgaben eingehalten worden seien.