Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement hielt fest, die Anforderungen der Norm verlangten für die Markierung eines Fussgängerstreifens eine minimale durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von 3’000 Fahrzeugen auf dem Querschnitt der Fahrbahn 19 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang