3.3. Der Rekurrent hielt dafür, am betreffenden Standort des Fussgängerstreifens festzuhalten, auch wenn die minimale Fussgängermenge von 100 Fussgängerinnen und Fussgängern während fünf Stunden nicht erreicht werde. Der Fussgängerstreifen werde immerhin von durchschnittlich 76 Primarschülerinnen und -schülern pro Tag überquert. Der Rekurrent verwies auf die Notwendigkeit einer sicheren Querungsstelle insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg.