Weisungen sind innerdienstliche Anordnungen. Sie werden in der Regel von einer vorgesetzten Behörde erlassen und wenden sich an eine untergeordnete Behörde bzw. an eine Mehrzahl davon, um eine einheitliche Vollzugspraxis zu gewährleisten. Die Terminologie ist dabei sehr unterschiedlich: Sie erscheinen als Verwaltungsverordnungen, Dienstanweisungen, Weisungen, Kreisschreiben, Dienstreglement, Richtlinie, Wegleitung usw. Inhaltlich regeln Weisungen damit das Verhalten von Verwaltungsbehörden.