Aufgrund des Ergebnisses einer Überprüfung der Standorte bestehender Fussgängerstreifen wurde vom Justiz-, Polizei- und Militärdepartement im November 2018 die Entfernung von zwei Fussgängerstreifen in Eggerstanden verfügt. Mit Rekursen wurde gegen die Verfügungen vorgebracht, dass sich die Fussgängerstreifen auf einem von zahlreichen Schülern begangenen Schulweg und in der Nähe der Kirche und des Gemeindesaals befinden. Sie würden daher zu bestimmten Zeiten von vielen Fussgängern benutzt. Die Rekurse gegen diese Anordnungen wurden abgewiesen.