Ein Grundeigentümer hat sich mit Einsprache gegen ein Neubauvorhaben in einer Wohnund Gewerbezone gewehrt und dabei die ungenügende strassenmässige Erschliessung gerügt. Den negativen Einspracheentscheid hat der Grundeigentümer mit Rekurs bei der Standeskommission angefochten. In der Rekursschrift hat er neben der ungenügenden Erschliessung neu auch Lärmemissionen und das Fehlen genügender Parkflächen ins Feld geführt. Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen.