3.5. Der Forderung der Rekurrenten, die Fläche des Estrichs nicht als Nutzfläche in die Berechnung einzubeziehen und von den unter dem Terrain der Umgebung liegenden Kellerräumlichkeiten nur die Hälfte anzurechnen, kann daher nicht entsprochen werden. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 417 vom 16. April 2019 14 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang 1.6. Erweiterung des Streitgegenstands im Rekursverfahren