engeren Sinn geeignet zu sein. Sie müssen nicht ständig bewohnt werden können, sondern müssen dem ständigen Wohnen nur indirekt dienlich sein. Es spielt deshalb keine Rolle, ob der Estrich beheizt ist oder ob natürliches Licht in die Kellerräume dringt. Es handelt sich um Nebennutzflächen, welche die Hauptnutzflächen, das heisst die eigentlichen Wohnräume, ergänzen, indem sie Lagerflächen enthalten oder Raum für besondere Nutzungen bieten.