14 V-Sch ermächtigt die Standeskommission, bestimmte Schätzungsmethoden oder Schätzerhandbücher für anwendbar zu erklären. Gestützt darauf hat die Standeskommission mit Art. 2 StKB-Sch für die kantonalen Schätzungen grundsätzlich «Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Bewertung von Immobilien», herausgegeben von der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten und der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer sowie dem Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft, in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit jenes aus dem Jahr 2012, für anwendbar erklärt (im Folgenden abgekürzt Schätzerhandbuch).