Das Dachgeschoss dürfe als ausgebaut bezeichnet werden. Im Zeitpunkt der Schätzung sei das Dachgeschoss als Spielzimmer genutzt worden. Für die Schätzung sei aber ohnehin die mögliche Nutzung eines Raumes massgebend. Die Schätzungskommission habe sich deshalb entschieden, die von ihr ausgemessene Teilfläche von 37.60m2 in der Nutzfläche zu berücksichtigen. 12 - 65 Geschäftsbericht 2019 – Anhang