3.2. Das Schatzungsamt führte in der Rekursvernehmlassung vom 10. Januar 2019 zusammengefasst aus, das in den Plänen als Estrich bezeichnete Dachgeschoss sei über eine herkömmliche Treppe erschlossen. Auf der ganzen Bodenfläche sei ein Parkettboden verlegt. Die Wände und der Dachstuhl seien isoliert und harmonierten mit dem Gesamtbild des Einfamilienhauses. Das Dachgeschoss verfüge über genügend Licht und nebst dem Treppenhaus über zwei grosszügige Luftöffnungen (Luftraum), durch die genügend Wärme aufsteigen könne. Es handle sich somit nicht um einen Estrich im herkömmlichen Sinn. Das Dachgeschoss dürfe als ausgebaut bezeichnet werden.