Unverständlicherweise sei der unbeheizte Estrich mit 37m2 zur Nutzfläche hinzugerechnet worden. Nicht sachgerecht sei zudem, dass im Kellergeschoss die Flächen des Korridors (16.7m2) und des Werkraums (18.2m2) hinzugerechnet worden seien. Die Räume lägen beide vollständig unter Terrain und erhielten kein direktes Sonnenlicht. Sie seien mit höchstens 50% der Fläche anzurechnen.