d des Standeskommissionsbeschlusses betreffend die Schatzung von Grundstücken vom 30. Juni 1975). Ein direkter Vergleich zwischen den alten und den neuen Schätzungswerten kann deshalb nicht angestellt werden. 2.5. Der Mietwert ist nach dem Schätzerhandbuch in der Regel über die Nutzfläche oder über Raumeinheiten je mit Einheitspreisen für Quadratmeter oder Raumeinheiten festzusetzen (Schätzerhandbuch, S. 83, S. 315 ff. und Anhang V, Ziff. 1.9.).