Jahr 2012, für anwendbar erklärt (im Folgenden abgekürzt Schätzerhandbuch). Das Schätzerhandbuch ist seit 2007 anwendbar. Es unterscheidet sich wesentlich von den Richtlinien, die bei der letzten Schätzung des Grundstücks der Rekurrenten im Jahr 2006 (siehe act. 2 des Schatzungsamts) zur Anwendung gekommen sind. Damals war die Anleitung des Finanzdepartements des Kantons St.Gallen für die amtlichen Grundstückschätzer vom 1. Oktober 1966 massgeblich («St.Galler Grundstückschätzer»; siehe Ziff. II lit. d des Standeskommissionsbeschlusses betreffend die Schatzung von Grundstücken vom 30. Juni 1975).