2.4. Die neuen Vorschriften sehen wie oben dargelegt vor, dass der Mietwert nicht mehr durch einen Prozentsatz des geschätzten Steuerwerts zu berechnen, sondern direkt zu schätzen ist. Wie diese direkte Schätzung erfolgen soll, wird durch die revidierten Vorschriften nicht vorgegeben. Für die Schätzung sind daher die schon bisher geltenden Vorschriften anwendbar: