1.4. Neue Praxis der Eigenmietwertschätzung Der Eigentümer einer Wohnliegenschaft hat die Ergebnisse der im Jahr 2018 vorgenommenen Grundstückschätzung mit Rekurs angefochten. Er akzeptiere die starke Erhöhung des Mietwerts und des Verkehrswerts seit der letzten Schätzung im Jahr 2006 nicht. Vor allem hinsichtlich des Eigenmietwerts sei die Schätzung systematisch falsch. Aus der Berechnungsgrundlage sei nicht ersichtlich, aufgrund welcher Wohnungsfläche die Berechnung des Mietwerts vorgenommen worden sei.