Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Nr. (Bezirk Appenzell), das nach der Auffassung der Rekurrentin nicht abgebrochen werden darf, figuriert nicht auf der Liste der Kulturobjekte der Feuerschaugemeinde. 3.4. Das Dorf Appenzell ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt (Anhang zur Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz vom 9. September 1981, VISOS, SR 451.12).