3.2. Das Baugrundstück liegt nach dem Zonenplan der Feuerschaugemeinde Appenzell in der Ortsbildschutzzone integral. Mit Ortsbildschutzzonen können besonders schöne und historisch bedeutsame Gebäude, Freiräume, Gebäudegruppen, Strassenzüge, Siedlungsteile oder Siedlungen überlagert werden (Art. 40 des Baugesetzes vom 29. April 2012, BauG, GS 700.000). Der Schutz ist in einem Reglement festzulegen (Art. 8 Abs. 1 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 13. März 1989, VNH, GS 450.010).