1.3. Abbruch und Neubau eines Gebäudes in der Ortsbildschutzzone Ein bestehendes Gebäude in einer Bauzone, die zugleich von einer Ortsbildschutzzone überlagert ist, soll abgebrochen werden, damit Raum für ein neues Haus entsteht. Die Fachkommission Heimatschutz hat die Baubewilligung mit Rekurs angefochten und den Erhalt des im Ortsbildschutzgebiet stehenden Gebäudes verlangt. Im Weiteren wurden Zweifel an einer guten Einfügung des Neubaus geäussert. Die Standeskommission hat den Rekurs gegen die Baubewilligung abgewiesen.