Im Einspracheentscheid werde argumentiert, die mehrfache Erschliessung stelle einen Mehrwert für seine Parzelle dar. Der Mehrwert durch die Mehrfacherschliessung sei indessen kein Kriterium für Perimeterbeiträge. Die Beiträge würden nicht nach dem Wert des Bodens, sondern nach Kriterien festgelegt, die sich primär an der Nutzung und der damit verbundenen Beanspruchung der Erschliessung orientierten.