Eine in der Wohnzone W2 befindliche Bauparzelle, die gleichzeitig innerhalb der Grenzen eines vor dem Inkrafttreten der neuen Baugesetzgebung am 1. Januar 2013 genehmigten, noch nicht an das neue Baurecht angepasste Quartierplangebiets liegt, sollte mit einem Mehrfamilienhaus überbaut werden. Gegen das Baugesuch wurde von den Nachbarn unter anderem vorgebracht, dass der Quartierplan nicht mit den Zonenvorschriften der Wohnzone W2 vereinbar sei. Es wurde auch ein zu geringer Grenzabstand des projektierten Gebäudes mit einer Länge von 20m beanstandet. Der Rekurs der Nachbarn wurde geschützt.