2. 2.1. Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, dass zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Oberegg ihre Geräte unter ehemaligen Silos oder anderen Bauten, die an ihre Rundbogenhalle erinnerten, lagern würden. Diese würden von den Behörden geduldet und akzeptiert, womit das Gestaltungsgebot im vorliegenden Fall willkürlich angewendet worden sei.