Die von der Beschwerdeführerin aufgestellte Rundbogenhalle mit einer Dimension von je 8m Länge und Breite und 3m Höhe weist in ihrer Materialisierung (Kunststoff), ihrer Form (halbrund) und ihrer Farbgebung (künstliches Grün) keine herkömmliche Bauart auf. Damit berücksichtigt sie traditionelle Formen und Volumen der typischen Appenzeller Bauten nicht und nimmt Architektur oder Farbgebung der umliegenden Gebäude nicht auf. Bereits im Jahr 2006, als Bauten nach Art.