Das Bauvorhaben ist einerseits für sich allein und andererseits in seinem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung zu beurteilen. Besonders zu berücksichtigen sind charakteristische Gestaltungselemente, die in der Umgebung vorkommen, wie insbesondere die Positionierung der Bauten und Anlagen in der Landschaft und bezüglich der topographischen 95 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang