Einer der Hauptpunkte der Totalrevision des Baugesetzes ist die Stärkung der Appenzeller Baukultur mit einem Wechsel vom Verunstaltungsverbot zu einem Gestaltungsgebot gewesen (vgl. Landsgemeindemandat 2012, S. 151). Das Gestaltungsgebot stellt im Vergleich zum Verunstaltungsverbot die höchsten Anforderungen an die bauliche Gestaltung. Das Bauvorhaben ist einerseits für sich allein und andererseits in seinem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung zu beurteilen.