Der Rundbogenhalle stünden damit öffentliche Interessen entgegen, nämlich das Interesse am Landschaftsschutz und das Interesse an der besonders guten ästhetischen Wirkung, welche die Baute erzielen sollte, aber nicht erziele. Das Bau- und Umweltdepartement habe der Rekurrentin damit zu Recht die Erteilung einer nachträglichen Bewilligung für die Rundbogenhalle verweigert.