Die Rundbogenhalle sei in einer Landschaftsschutzzone errichtet worden, wo der Gesetzgeber ausdrücklich die Verwendung der herkömmlichen Materialien verlange. Eine Baute mit Kunststoffhülle entspreche dieser Vorgabe nicht. Die Rundbogenhalle könne nicht als klein bezeichnet werden, habe sie doch eine Grundfläche von mehr als 8m x 8m und sei sie mehr als 3m hoch. Ebenso wenig sei sie unauffällig, denn ihre Aussenhülle sei grün, und die umliegenden, rund 15m bis 20m entfernt liegenden Gebäude seien mit Holz oder hellen Eternitschindeln verkleidet.