Die Rundbogenhalle genüge auch den ausserhalb der Bauzone erhöhten Anforderungen an die Gestaltung der Baute nicht (Art. 65 BauG). Eine halbrund geformte Halle mit Metallgerüst und grüner Kunststoffhülle erziele in einer Gegend mit traditionellen, oft naturbelassenen Holzbauten, denen runde Formen fremd seien, keine besonders gute Gesamtwirkung. Das natürliche Material Holz unterscheide sich erheblich (optischer Eindruck, Verwitterung) von künstlich und industriell geschaffenem Material wie der Folie, mit der die Rundbogenhalle bespannt sei.