Weiter gebe der Richtplan vor, dass Gebiete mit traditioneller Streubauweise zu erhalten seien. Die Rundbogenhalle liege schliesslich in der Landschaftsschutzzone. Diese Zone diene der Erhaltung des Landschaftsbilds und der sie prägenden Elemente; Bauten müssten deshalb erhöhten Anforderungen in Bezug auf Gestaltung, Farbgebung und Einpassung ins Landschaftsbild genügen und die Verkleidung der Fassaden, die Bedachung, die Fenstereinteilung und die Umgebungsgestaltung hätten sich nach der herkömmlichen Bauart zu richten (Art. 5 f. VNH).