Nachdem die Rundbogenhalle ohne Bewilligung erstellt worden sei und die Baute auch nachträglich, da sie materiell rechtswidrig sei, nicht bewilligt werden könne, sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen. Vorliegend widerspreche die erstellte Rundbogenhalle der Raumplanungsgesetzgebung und der kantonalen Na- tur- und Heimatschutzverordnung (VNH). In Anbetracht dieser Gesetzesverletzung und der präjudiziellen Wirkung sei das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes gross und rechtfertige den geringfügigen Schaden, der der Gesuchstellerin durch den Rückbau entstehe.