Hinweise auf Abnützung wie Atrophien der Muskulatur, Verwachsungen, Verfettung, Gelenksdefekte, Kalkeinlagerungen oder degenerative Veränderungen an den Sehnen (z.B. abgerundete Sehnenränder) fehlen in den medizinischen Unterlagen. Auch kann den Akten nicht entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin vor dem Ereignis vom 25. Dezember 2017 intensive schultergelenkabnützende Aktivitäten ausübte. Vielmehr ist die Beschwerdeführerin gemäss ärztlichem Bericht von Dr. med. B. vom 19. April 2018, somit nach knapp vier Monaten seit dem Sturz, beschwerdefrei.