Versicherungsmedizin 67 (2015) Heft 2, S. 94 f.; Thomann/Schröter/Grosser [Hrsg.], Orthopädisch-unfallchirurgi- sche Begutachtung, Praxis der klinischen Begutachtung, S. 185). Diese Beurteilungen von Dr. med. B. und Dr. med. G., beides Fachärzte der Orthopädischen Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, lassen Zweifel an der Beurteilung von Dr. med. C. aufkommen. Insbesondere die Unterlagen des operierenden Arztes Dr. med. B. erscheinen dem Gericht aussagekräftiger als diejenigen der Vertrauensärzte der Beschwerdegegnerin, welche sich nur auf die Akten abgestützt haben.