seien keine Schulterschmerzen dokumentiert. Auch in den Akten des früheren und inzwischen pensionierten Hausarztes Dr. med. F. seien im Zeitraum von 1996 bis Oktober 2016 keine Schulterschmerzen dokumentiert. Diese Angaben sind plausibel, zumal die Beschwerdeführerin am 25. Dezember 2017 eine zweite Langlaufrunde von 4 km anhängte, was bei vorbestehend gerissenen Sehnen im Schultergelenk kaum möglich gewesen wäre. Zu dieser Auffassung gelangte letztlich auch die Beschwerdegegnerin selbst, äusserte sie doch ihr Erstaunen, dass man bei Vorbestehen diverser Rupturen noch Langlaufen gehen würde.