4.2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie hätte bis zum Unfallereignis vom 25. Dezember 2017 keine Schulterbeschwerden gehabt und habe regelmässig Sport zur Vorbeugung betrieben. Am Vortag des Unfalls sei sie mit ihrem Ehemann zum Beispiel auf einer Skitour gewesen. Sie hätte ihre Schulter immer gut bewegen können. Diese Angabe bestätigte Dr. med. E., mit Schreiben vom 26. Februar 2018, in welchem sie ausführte, dass die Beschwerdeführerin wegen Schulterschmerzen nie in ärztlicher Behandlung gewesen sei. Seit Start der Gemeinschaftspraxis am 1. November 2016