Dass die Beschwerdeführerin, wie dies ihr behandelnder Arzt Dr. med. B. in seinem Bericht vom 28. Dezember 2017 angegeben hat, auf die ausgestreckten Arme gefallen sein solle, wird von der Beschwerdeführerin bestritten. Ob dieser angegebene Unfallhergang bei einem Sturz beim Langlaufen wegen der an den Händen fixierten Stöcke überhaupt wahrscheinlich ist, wird bezweifelt, zumal dabei ungeplante Reflexbewegungen auftreten und durch die Stöcke zusätzliche äussere Einwirkungen auf den Köper geschehen können. Das konkrete Unfallereignis lässt sich jedenfalls nicht mehr rekonstruieren.