1.4. Die Beschwerdegegnerin führt im Wesentlichen an, die erhobenen Befunde würden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für rein degenerative Veränderungen und ein längeres chronisches Geschehen sprechen: die Anomalie des Acromions (Acromion vom Typ II nach Bigliani), Signalalterationen der SSP-Sehne und der langen Bizepssehne und ein morphologisch bedingter subacromialer Engpass. Mangels einer Fraktur des Acromions sei der Subacromialraum in keiner Weise weiter verengt worden.