11. Gegen den Einspracheentscheid der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG reichte die Rechtsvertreterin von A. (folgend: Beschwerdeführerin) am 4. Juli 2018 Beschwerde beim Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungsgericht, ein und stellte das Rechtsbegehren, der Einspracheentscheid vom 4. Juni 2018 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. (…) 84 - 98 Geschäftsbericht 2018 – Anhang III.