Für die Annahme einer unfallbedingten Sehnenruptur bedürfe es nach herrschender Lehre, vorbehältlich Luxationen oder Schnittverletzungen, stets einer Anspannung der entsprechenden Muskulatur mit Anspannung der betreffenden Sehne sowie einer abrupten und heftigen, exzentrischen Belastung in die Gegenrichtung, zu deren Bewegung die fragliche Sehne diene. Der beschriebene Bewegungsmechanismus wäre daher kaum als Ursache geeignet gewesen, selbst wenn es dabei zu einer Distorsion des Armes in eine Richtung komme, je gleichzeitig Totalrupturen verschiedener Sehnen hervorzurufen.