Vielmehr seien fortgeschrittene degenerative Veränderungen nachgewiesen, welche nicht unfallkausal seien. Für die Annahme einer unfallbedingten Sehnenruptur bedürfe es nach herrschender Lehre, vorbehältlich Luxationen oder Schnittverletzungen, stets einer Anspannung der entsprechenden Muskulatur mit Anspannung der betreffenden Sehne sowie einer abrupten und heftigen, exzentrischen Belastung in die Gegenrichtung, zu deren Bewegung die fragliche Sehne diene.